Mitgliedsbeiträge
Informationen, Fragen & Antworten
Kinder, Jugendliche bis zu 18 Jahre, Schüler, Azubis, Studenten, Wehrpflichtige oder Zivildienstleistende |
aktuell 4,80 € |
ab 01.01.2025 5,60 € |
Erwachsene ab 18 Jahre |
9,60 € |
9,60 € |
Eltern/Kind-Turnen (Stammmitgliedschaft auf S. 1 angeben, nur 1 Kind bis 5 Jahre) | 10,50 € | n.a. |
Neu! Kleinfamilie ( 1 Erwachsene(r), 1 Kind) | 13,50 € | |
Familienbeitrag (Stammmitglied auf Seite 1 angeben) | 16,00 € | 18,00 € |
Angebote mit Zusatzbeiträgen | Gebühren je Kurseinheit | Sondergebühren* |
Kursangebote für Mitglieder | 4,80 € | 06,80 € |
Kursangebote für Nichtmitglieder | 8,00 € | 10,00 € |
Reha-Verordnungen | 5,70 € | |
Rehakurs für Vereinsmitglieder Selbstzahler (PV) ** | 7,00 € | |
Rehakurs für Nichtmitglieder Selbstzahler (PV) ** | 9,00 € | |
* Jumping und Indoor-Cycling |
** Die Gebühren für die REHA-Selbstzahler wurden zum 01.05.2025 erhöht.
Abbuchungen: Der Beitrag ist grundsätzlich im Voraus, jeweils halbjährlich im Jan. und Juli zu entrichten. Der Beitrag wird zur Vereinfachung der Vereinsverwaltung durch Banklastschriftverfahren eingezogen. Mitglieder sind verpflichtet, Konto und Adressenänderungen unverzüglich mit zu teilen. * Jugendliche über 18 Jahre können in den Familienbeitrag nicht mehr einbezogen werden, wenn die Voraussetzungen unter Ziffer 1 nicht mehr gegeben sind. Die Berechtigung ist unaufgefordert halbjährlich der Mitgliederverwaltung nachzuweisen! Sofern die Mitteilung unterlassen wird, besteht die Verpflichtung zur Nachentrichtung des Differenzbetrages. Auf die Regelung der Satzung wird hingewiesen. Danach können Mitglieder, die in finanziellen Schwierigkeiten geraten, vom Vorstand ganz oder teilweise vom Beitrag befreit werden. |
Eine Kündigungsmöglichkeit besteht: Die Kündigung der Mitgliedschaft kann nur zum Ende des Kalenderjahres erfolgen und muss spätestens 6 Wochen vor Jahresende dem Vorstand schriftlich vorliegen. |
Aufnahmegebühr
Die Aufnahmegebühr beträgt 5,00 € / Person bzw. 10,00 € / Familien.
Bei Kindern bis zum vollendeten 6. Lebensjahr wird keine Aufnahmegebühr erhoben.