Unsere Antworten auf häufig gestellte Fragen
Hier findest du unsere Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen, zu Themen wie Mitgliedschaft, Sportausweis, Kündigung, SEPA Lastschriften etc.
Der Mitgliedsbeitrag ist grundsätzlich im Voraus, jeweils halbjährlich Anfang Januar und Anfang Juli zu errichten. Der Beitrag wird zur Vereinfachung der Vereinsverwaltung durch Banklastschriftverfahren eingezogen. Mitglieder sind verpflichtet, Konto und Adressänderungen unverzüglich mitzuteilen.
Die Kündigung der Mitgliedschaft kann nur zum Ende des Kalenderjahres erfolgen und muss spätestens 6 Wochen vor Jahresende dem Vorstand schriftlich vorliegen.